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Notenspiegel
Verfasst: 18.06.2006, 10:21
von Beyer
Hallo Herr Schuster,
ist es möglich bei der Druckausgabe für den einzelnen Schüler (Notenkorrektur) den Notenspiegel mit auszudrucken?
MfG
Beyer
Verfasst: 18.06.2006, 17:16
von Schuster Wolfgang
Hallo Herr Beyer,
welchen Notenspiegel meinen Sie? Den für die ganze Klasse, der auch bei der Notenliste Nl1 ausgedruckt wird?
mfg
W.S.
Verfasst: 18.06.2006, 17:24
von Beyer
Hallo Herr Schuster,
ja genau den meine ich!
MfG
Beyer
Verfasst: 18.06.2006, 18:05
von Schuster Wolfgang
mit den ganzen statistischen Daten?
- anwesende, abwesende Schüler, Klassenstärke
- Datum, Gewicht, Durchschnitt
- Inhalt, Art, Datum, Bemerkung der Arbeit
...
mfg
W.S.
Verfasst: 18.06.2006, 19:47
von Schuster Wolfgang
Hallo,
ab Schulfix 7.3 kann der obere Bereich analog zur Notenliste Nl1 optional mit ausgedruckt werden.
=>
Demo-Ausdruck Notenkorrektur
Und zwar beim einzelnen Schüler oder beim Ausdruck für die ganze Klasse
mfg
W.S.
Verfasst: 18.06.2006, 19:56
von Beyer
Das ist perfekt!!!!
Und wann kommt 7.3 heraus
MfG
Beyer
Verfasst: 19.06.2006, 08:58
von Schuster Wolfgang
Hallo,
der Erscheinungstermin steht noch nicht fest. Aber Sie können hier schon mal die
Zusammenfassung der neuen Funktionen nachlesen.
mfg
W.S.
Verfasst: 26.06.2006, 13:30
von Gast
Hallo!
Man darf der Klasse -aus Datenschutzgründen- den Klassenspiegel übrigens nicht aushändigen oder zeigen. Nur so mal nebenbei...
Gruß YPS
Verfasst: 26.06.2006, 14:35
von @ndreas
Rechtsgrundlage? Quelle?
Datenschutzmissbrauch liegt nur dann vor, wenn du namentlich veröffentlichst. Ist so rechtlich m.E. nicht haltbar, deine Aussage.
Verfasst: 26.06.2006, 16:04
von @ndreas
ó. Ausführungsvorschriften
über schriftliche Klassenarbeiten
(AV-Klassenarbeiten)
(Vom 2. April 1990 – ABl. S. 694) – DBl.III S. 71,
geändert am 18. August 1994 – ABl. S. 2795)
2 – Grundsätze
(8) Schriftliche Klassenarbeiten sind unverzüglich zu korrigieren,
mit den Schülern und Schülerinnen unter Bekanntgabe des
Ergebnisses eingehend zu besprechen sowie ihnen und den Erziehungsberechtigten
zur kurzfristigen Einsichtnahme zu überlassen.
Sie werden in der Schule bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres
oder Semesters aufbewahrt und dann vernichtet oder auf
Wunsch ausgehändigt. In den berufsbildenden Oberschulen können
die schriftlichen Klassenarbeiten sofort nach der Korrektur
ausgehändigt werden.
4 – Benotung und Anrechnung
(1) Schriftliche Klassenarbeiten sind so zu korrigieren, daß
a) die Korrektur nachvollzogen werden kann,
b) den Schülern und Schülerinnen Hinweise für ihre weitere
Arbeit gegeben werden,
c) Erziehungsberechtigte den Leistungsstand ihres Kindes einschätzen
können.
(2) In der Grundschule, den Oberschulzweigen Hauptschule,
Realschule und Gymnasium, der Gesamtschule, den berufsbildenden
Schulen sowie in den Sonderschulen ist unter jeder
schriftlichen Klassenarbeit ein Notenspiegel – bei verbaler Beurteilung
eine entsprechende Vergleichsübersicht – anzubringen,
aus dem das Leistungsbild der Klasse hervorgeht.
Verfasst: 27.06.2006, 07:14
von Schuster Wolfgang
Wahrscheinlich gibt es hier zwischen den einzelnen Bundesländern und Schularten unterschiedliche Regelungen.
Die Druckausgabe habe ich deshalb auch 'optional' eingebaut. So kann jeder selbst entscheiden, ob der Ausdruck des Notenspiegels erfolgen soll oder nicht.
mfg
W.S.
Verfasst: 27.06.2006, 10:52
von YPS
Hallo!
Mir wurde es (das man den Klassenspiegel nicht anschreiben darf) bei einem Seminar erzählt. Angeblich soll ein Vater vor einem Verwaltungsgericht in S-H einen Prozess gewonnen haben. Ich wollte aber auch gar keine Schulrechtsdebatte lostreten, denn dies ist ja das Schulfixforum.
Gruß Yps
Verfasst: 19.06.2007, 18:47
von Stefan
Hallo zusammen, ich bin auf dieses Forum gestossen, weil ich etwas zum Klassenspiegel gesucht habe. Die Aussagen hierzu sind überall sehr unterschiedlich was auf die unterschiedlichen Landesschulrechte zurückzuführen ist.
Zum Text von Andreas: (ich weiß, ist schon etwas her)
Dieser gilt, soweit ich weiß nur für Berlin !! (Nachzulesen unter Geltungsbereich der Ausführungsvorschriften)
Da ich in Niedersachsen wohne, hilft das nicht wirklich.
Also habe ich mit einem Rechtsdezernten der Schulbehörde telefoniert
Für Niedersachsen gilt demnach:
Den Lehrern ist es freigestellt einen Klassenspiegel zu veröffentlichen. Es muß aber ein Klassendurchschnitt bekannt gegeben werden.
Ich hoffe das hilft weiter
Stefan